DIE KLASSENPFLEGSCHAFT

Alle Eltern einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft bzw. die Jahrgangsstufenpflegschaft.

Aus ihrer Mitte wird der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende und sein/e Stellvertreter/in gewählt.

Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Aus ihrer Mitte können sich Eltern bereit erklären, als Elternvertreter*innen an Fachschaftskonferenzen teilzunehmen.

DIE SCHULPFLEGSCHAFT

Alle Klassen- bzw. Jahrgangsstufenpflegschaftsvorsitzenden einer Schule bilden die Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter*innen, außerdem die Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten.

(Auszug aus dem Schulgesetz §72)

DIE SCHULKONFERENZ

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen vertreten sind.

Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule.

(Auszug aus dem Schulgesetz §65)