Hygiene- und Verhaltensregeln für den Mensabereich des Gymnasiums Hückelhoven

für Lehrer*innen und Schüler*innen

(Stand: 13.08.2020)

Gemäß den Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für Hygiene und Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 03.08.2020 und des Gesundheitsamtes Heinsberg vom 04.08.2020.

GRUNDSÄTZLICHE VERHALTENSREGELN 

  1. Die Abstandsregel von 1,50 m ist in und an den Zugangsbereichen zur Mensa nach Möglichkeit einzuhalten.
  2. Es gilt eine generelle Pflicht den Mund-Nasenschutz auf dem Schulgelände zu tragen, dies gilt insbesondere für den Mensabereich. Der Mund-Nasenschutz darf nur für die Zeit der Essenseinnahme am Sitzplatz abgenommen werden.
  3. Vor dem Betreten der Mensa haben die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht des Fachlehrers der 4. Unterrichtsstunde ihre Hände im Klassenraum gewaschen. Bei Bedarf steht auch der Toilettenbereich des Foyers/der Mensa für das Händewaschen zur Verfügung. 
  4. Türgriffe sollen nicht angefasst werden.
  5. Alle Zugangstüren zum Mensabereich sind offen zu halten, so dass eine permanente Durchlüftung gewährleitet ist.
  6. Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme am Unterricht und damit auch von der Essenseinnahme in der Mensa auszuschließen. 
  7. Schulfremde Personen sind für den Zeitraum dieser Sonderregelungen in der Mensa nicht zugelassen.         

ORGANISATION DER ESSENSAUSGABE

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, die an der Mensaverpflegung teilnehmen, werden von den Fachlehrer*innen der 4. Unterrichtsstunde nach dem Händewaschen geschlossen zur Mensa begleitet. Ein Kontakt zu anderen Gruppen soll vermieden werden.
  2. Die Mensa wird durch den gewohnten Eingang am Küchenbereich (zur Dr. Ruben-Straße) betreten.
  3. Nach dem Betreten des Mensabereiches setzen sich die Schülerinnen und Schüler zunächst an die den Klassengruppen fest zugeteilten Plätze (Klassen-Tischschilder).
  4. Die Aufsicht wird nun vom Fachlehrer an die beiden Mensaaufsichten übergeben, die die Essensausgabe und -abgabe sowie die Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln gewährleisten.
  5. Die Sitzplätze in der Mensa bleiben für die Klassen über den gesamten Zeitraum der Sonderregelungen fest zugewiesen, so dass eine Durchmischung der Klassen vermieden wird. Der Tischgruppenabstand beträgt mindestens 1,50 m zwischen den Sitzenden.
  6. Zur Abholung des Essens an der Ausgabetheke werden die Schülerinnen und Schüler klassenweise durch die Mensaaufsicht aufgefordert, sobald die Klasse davor abgefertigt ist. Es ist nur jeweils eine Klassengruppe an der Ausgabetheke!
  7. Das Mensapersonal füllt die Teller hinter der Ausgabetheke mit den angelieferten Speisekomponenten. Die gefüllten Teller werden über die Durchreiche an der Ausgabetheke auf das Schülertablett gestellt. Auch der Nachtisch, das Besteck und die Serviette werden über die Durchreiche aufs Schülertablett gelegt. 
  8. Nach Essensempfang begeben sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem bestückten Tablett unverzüglich wieder auf den ihnen zugewiesenen Sitzplatz. Erst jetzt darf zur Einnahme des Essens der Mund-Nasenschutz abgenommen werden.
  9. Getränke werden von den Schüler*innen aus eigenen Flaschen getrunken. Schüler*innen ohne mitgebrachte Getränke wird bei Bedarf aus der Karaffe Wasser in  Trinkbecher einschenkt. Diese Aufgabe übernimmt an jeder Tischgruppe ein dazu durch den Klassenlehrer bestimmter Schüler / eine bestimmte Schülerin der / die sich zuvor die Hände desinfiziert hat. Desinfektionsmittel wird für diese Schüler*innen auf der ersten Konsole im Eingangsbereich bereitgestellt.
  10. Nach der Essenseinnahme wird der Mund-Nasenschutz wieder aufgesetzt. 
  11. Zur Geschirrabgabe treten die Schülerinnen und Schüler an die Wartemarkierungen  (Bodenmarkierungen mit 1,5 m Abstand) heran und rücken auf, wenn der Vordere die Mensa verlässt. Es dürfen nicht mehr als 5 Schüler*innen im Abgabebereich warten.
  12. Die Mensa wird durch den Ausgang zum Marktplatz verlassen und die Schülerinnen und Schüler begeben sich zu den Pausenhöfen.
  13. Das benutze Geschirr wird durch das Küchenpersonal z. T. zunächst manuell und anschließend maschinell bei mindestens 60°C in einer Spülmaschine gereinigt.
  14. Das Mensapersonal trägt bei der Essensausgabe einen Mund-Nasenschutz und Einweghandschuhe, die bei Bedarf gewechselt werden.
  15. Das Mensapersonal wurde bezüglich der besonderen Verhaltensregeln und Infektionsschutzmaßnahmen durch den Schulträger unterwiesen.
  16. Die Wege/Gänge zur Ausgabetheke, Geschirrabgabe und den Zu- und Ausgängen sollen einen größtmöglichen Abstand zu den sitzenden Schülerinnen und Schülern gewährleisten (s. Abstandsregel). 

REINIGUNG

Die benutzten Tischflächen und Stühle werden täglich nach Mensaschließung gründlich mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt. Dabei werden auch potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten (Tischplatten, Türklinken, Handläufe) gereinigt.