Hygiene- und Verhaltensregeln des Gymnasiums Hückelhoven

für Lehrer*innen und Schüler*innen

(Stand: 10.03.2021)

Basierend auf die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW .

GRUNDSÄTZLICHE VERHALTENSREGELN 

  • Abstandsregeln von 1,50 m sind überall (auf den Fluren und den Pausenhöfen) einzuhalten. 
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist im Gebäude und auf den Pausenhöfen Pflicht. Auch während des Unterrichts ist die Gesichtsmaske zu tragen. 
  • Klassenraumtüren – sofern es sich nicht um Brandschutztüren handelt – müssen die gesamte Zeit geöffnet sein (Türklinken dürfen nicht angefasst werden).
  • Treppen- und Handläufe sollen nicht angefasst werden.

WEGEFÜHRUNG IM SCHULGELÄNDE

  • Schüler*innen und Lehrer*innen gehen in den Fluren und Gängen des Hauptgebäudes immer nur rechts hintereinander entlang/herauf oder herunter – nicht DURCHEINANDER.
  • Die Flure sind nur Laufwege, keine Aufenthaltsräume.
  • Im C-Gebäude wird zum Aufwärtsgehen das Innentreppenhaus benutzt, zum Abwärts-gehen das Nottreppenhaus.
  • Im A-Gebäude dient das rechte Treppenhaus (vom unteren Brunnenhof aus gesehen) zum Aufwärtsgehen, das linke zum Abwärtsgehen.
  • Der Gang vom B-Gebäude ins A-Gebäude erfolgt über die Brücke, vom A-Gebäude ins B-Gebäude unterhalb der Brücke.
  • Im EPG gehen die Schüler*innen auf der rechten Treppe hinauf und auf der linken hinunter.

VOR DEM UNTERRICHT UND UNTERRICHTSBEGINN

  • Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler*innen der 5. Klassen auf dem Schulhof des EPGs in dem ihrer Gruppe zugewiesenen Sektor unter Wahrung der Abstandregel auf. Die Fachlehrer*innen der 1. Stunde holen die Schüler*innen ab und begleiten sie klassenweise in ihre Unterrichtsräume.
  • Die Schüler*innen der 6. Klassen begeben sich nach Eintreffen auf dem Schulgelände sofort in ihre Klassenräume.
  • Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler*innen der 7. Klassen auf dem Schulhof des A-Gebäudes in dem ihrer Gruppe zugewiesenen Sektor unter Wahrung der Abstandregel auf. Beim ersten Gong suchen sie ihren Klassenraum auf. 
  • Die Schüler*innen der 8. und 9. Klassen sowie der Oberstufe begeben sich nach Eintreffen auf dem Schulgelände sofort in ihre Klassen- bzw. Kursräume.
  • Auf den Pausenhöfen und den Fluren des EPGs, des A- und des C-Gebäudes wird ab 7.35 Uhr Aufsicht geführt.

UNTERRICHTSRÄUME 

  • In jedem Klassen- bzw. Kursraum befinden sich Seifenspender, Papierhandtücher und Abfalleimer. Verbrauchtes Material wird im Tagesverlauf nachgefüllt.
  • Bei Eintritt in jeden Klassen- bzw. Kursraum werden die Hände gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen. Entsprechende Handlungshinweise hängen in jedem Raum aus.
  • Jede Klasse bzw. Kursgruppe hat eine feste Sitzordnung, die nur in Ausnahmefällen verändert werden darf. Sie ist zu dokumentieren, um eine Rückverfolgbarkeit  zu er-möglichen. In der SI wird für jede Lerngruppe, die den Raum benutzt, ein Exemplar der Sitzordnung in die Klarsichthülle auf dem Lehrerpult abgelegt, ein Exemplar verbleibt beim Klassenlehrer. In der SII wird ein Exemplar der Sitzordnung im Sekretariat abgelegt, ein weiteres verbleibt beim Kurslehrer. Fehlende Schüler*innen müssen ins Klassenbuch bzw. Kursheft eingetragen werden. 
  • Die Räume werden je nach Wetterlage durchgehend belüftet, d.h. die Oberlichter und die Türen (bis auf die Brandschutztüren im C-Gebäude) sind dauerhaft geöffnet. 

Zu Unterrichtsbeginn, nach 30 Minuten und nach 55 Minuten wird für 5 Minuten stoßgelüftet bei offener Tür und weitgeöffneten Fenstern.
Im A-Gebäude dürfen nur die zwei markierten Fenster geöffnet werden. In den Pausen bleiben die großen Fenster grundsätzlich geschlossen, da ansonsten erhöhte Verletzungsgefahr an den Fensterkanten besteht.

  • Neben Beachten der Husten- und Nies-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln dürfen keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel und Unterrichtsgeräte wie Lineal, Taschenrechner, Zirkel etc. gemeinsam genutzt werden. Entsprechende Handlungshinweise hängen in jedem Raum aus.
  • Gruppenarbeitsphasen sind nicht möglich.
  • Während der Unterrichtszeit können kurze Pausen unter Aufsicht des Fachlehrers/der Fachlehrerin und unter Wahrung der Abstandsregel auf dem Schulhof verbracht werden. Die Gesichtsmaske kann in diesem Fall abgenommen werden. 
  • Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle unter die Tische geschoben (nicht auf die Tische gestellt), damit die Tischflächen gereinigt werden können.
  • Lehrer*innen benennen Schüler*innen, die die Räume kehren und die Tafel säubern
  • Nach dem Unterricht verlassen die Lerngruppen des 5. und 6. Schuljahres unter Aufsicht des Fachlehrers/der Fachlehrerin klassenweise das Schulgebäude

FACHRÄUME

  • Die Regeln zur Sitzordnung, Handhygiene und zum Lüften gelten auch für die Fachräume.
  • Es ist darauf zu achten, dass es auf den Fluren vor den Fachräumen nicht zu einer Durchmischung verschiedener Lerngruppen.

SPORTUNTERRICHT

  • Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. 
  • Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.                                                                                                         
  • Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de abrufbar. Die Sportstätten sind entsprechend zur Nutzung bereitzustellen. 

MUSIKUNTERRICHT

  • Gemeinsames Singen ist in geschlossenen Räumen nicht gestattet, im Freien unter Einhaltung der besonderen Abstandsbestimmungen jedoch möglich. Dies gilt auch für die Benutzung von Blasinstrumenten.

PAUSEN

  • Nach jeder Unterrichtsstunde gibt es eine 15minütige Pause. Die bisherige Vormittagspause entfällt. Nach der 1. und 3. Stunde begeben sich die Schüler*innen der 5. Klassen mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin der vorangegangenen Stunde auf den Schulhof, nach der 1. Stunde ebenfalls die Jahrgangsstufe 7, nach der 2. Stunde die Jahrgangsstufen 6 und 8 und nach der 3. Stunde die Jahrgangsstufe 9. 
  • Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf dem EPG-Schulhof in der Hofpause befinden, werden am Ende der Pause von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Folgestunde auf dem Schulhof abgeholt und zu ihrem Unterrichtsraum begleitet:

zur 2. Stunde: Jahrgang 5

zur 3. Stunde: Jahrgang 6

zur 4. Stunde: Jahrgang 5

  • Die ausgewiesenen Pausen gelten auch für die Oberstufe
  • Das Klettergerüst darf benutzt werden.
  • Die Jahrgangsstufen, die nicht den Pausenhof aufsuchen, bleiben in ihren Unterrichtsräumen. Der Fachlehrer/der Fachlehrer der vorangegangenen Stunde verbleibt 5 Minuten im Unterrichtsraum und führt Aufsicht.

TOILETTEN

  • Schüler*innen müssen sich nach jedem Toilettengang die Hände mit Seife waschen und trocknen.

REINIGUNG

  • Reinigung nach Unterrichtsende:

Die benutzten Kurs- und Klassenräume, Flure im Hauptgebäude und im EPG, sowie das Forum und die Toilettenanlagen im C-Gebäude und A-Gebäude sowie im EPG werden täglich nach Unterrichtsende gründlich gereinigt. Dabei werden auch potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten (Tischplatten, Türklinken, Handläufe, Fenstergriffe, Tastaturen) gereinigt. Gleiches gilt für das Lehrerzimmer, den Lehrerarbeitsraum, die Lehrertoiletten und die Büros der Verwaltung und Oberstufe (B 1.31, B 1.32).

  • Zwischenreinigung:
  • In allen Klassen-, Kurs- und Fachräumen befinden sich jeweils eine 1l-Spritz-flasche mit Flächendesinfektionsmittel und Papiertücher. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die nach ihrem Unterricht noch 5 Minuten im Unterrichtsraum verweilen, sorgen für die Reinigung der Tischflächen durch die Schülerinnen und Schüler ihrer Lerngruppe, wenn in der Folgestunde eine andere Lerngruppe den Raum benutzt.

VORERKRANKTE SCHÜLER*INNEN 

  • Vorerkrankte Schüler*innen können auf Grund der Entscheidung der Eltern dem Präsenzunterricht fernbleiben. Eine Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen. Bei begründeten Zweifeln kann ein ärztliches Attest eingefordert werden. Im Falle des Fernbleibens besteht die Plicht zum Distanzlernen und zur Teilnahme an Prüfungen.
  • Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schüler*innen
  • Die Nichtteilnahme von Schüler*innen am Präsenzunterricht kann zum Schutz von Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

SCHÜLER*INNEN MIT SYMPTOMEN

  • Schüler*innen mit Symptomen wie Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns müssen unter Einbindung des Sekretariats unverzüglich nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt, das über das weitere Vorgehen entscheidet.
  • Hat ein Schüler/eine Schülerin Schnupfen, muss er/sie für 24 Stunden zu Hause bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt er/sie wieder am Unterricht teil. Ansonsten ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
  • Treten diese Symptome bereits im häuslichen Umfeld auf, bleiben die Kinder zu Hause und die Schule ist zu informieren.

Testung

Alle Schüler*innen erhalten jeweils zu Beginn einer Woche bzw. am Ende der Vorwoche 2 Testkits zur Selbsttestung. Sie testen sich zweimal in der Woche an den Tagen, an denen sie zum Präsenzunterricht die Schule aufsuchen. Die Selbsttests sind vor dem Unterricht zu Hause durchzuführen. Im Falle eines negativen Ergebnisses geben die Schüler*innen die von den Eltern – in der Q1 und Q2 von den Schüler*innen unterschriebene – Erklärung in der Klasse (Jahrgänge 5-9) bzw. im Sekretariat (Oberstufe) ab.

Ist das Ergebnis positiv, bleibt der Schüler/die Schülerin zu Hause in Quarantäne. Die Eltern informieren unverzüglich die schule, die wiederum das Gesundheitsamt informiert. Dieses setzt sich mit den Eltern in Verbindung. Die Test8ung ist kostenlos und freiwillig.