Das Gymnasium vergibt nach Beendigung der Jahrgangsstufe 10 folgende Abschlüsse:
wird mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 unabhängig von den Noten vergeben.
wird vergeben, wenn höchstens eine 5 in den Hauptfächern Deutsch,
Mathematik, Gesellschaftslehre (Gemeinschaftsnote aus den Fächern
Geschichte und Politik) und Naturwissenschaft (Gemeinschaftsnote aus
den Fächern Chemie und Physik) sowie höchstens eine 5 oder 6 in einem
anderen Fach erteilt wurde. Dabei zählen alle Fremdsprachen außer
Englisch (das als Nebenfach gilt) nicht mit.
wird im Schuljahr 2009/10 mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 vergeben
und in zwei weiteren Fällen:
- neben einer 5 in einem Hauptfach (Deutsch, Mathematik, 1. und 2.
Fremdsprache) mit Ausgleich in der ersten Fächergruppe und einer
Nebenfach 5 oder 6
- bei einer 5 in zwei Nebenfächern mit Ausgleich in einem Nebenfach
Im Gegensatz zum Hauptschulabschluss werden alle Fächer in die Wertung mit einbezogen.
Die Fachoberschulreife wird ab dem Schuljahr 2010/11 erst nach der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe vergeben.
wird im Schuljahr 2009/10 mit Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 vergeben, wenn
- keine Minderleistungen
- bei einer 5oder 6 in einem Nebenfach
- zwei Nebenfächer mit 5 bei Ausgleich in einem Haupt- und Nebenfach
- einer 5 in einem Hauptfach mit Ausgleich in einem anderen Hauptfach
ansonsten eventuell durch Nachprüfung (siehe tabellarische Versetzungsordnung).
Ab Schuljahr 2011/12 erfolgt die Berechtigung mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10.
(B. Knubben)