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Oberstufe

(verbindlich für SchülerInnen, LehrerInnen und nichtunterrichtendes Personal)

 

 

1.              Allgemeine Regeln

 

1.1           Niemand darf einen anderen verletzen oder ihm weh tun - auch nicht mit Worten. Auseinandersetzungen müssen auf andere Weise (z. B. in Gesprächen untereinander, mit LehrerInnen) ausgetragen werden.

1.2           Seien Sie freundlich und hilfsbereit, dann werden andere Ihnen auch freundlich begegnen und helfen.

1.3           Vermeiden Sie unnötigen Lärm. Denken Sie daran, dass andere oft noch arbeiten (z. B. Klausuren schreiben), wenn für Sie Pause und Unterrichtsende ist. Stören Sie diese SchülerInnen nicht durch laute Unterhaltung oder Geschrei auf den Fluren.

1.4           Herumliegender Abfall lässt die Schule und ihr Umfeld unfreundlich und ungemütlich erscheinen. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter (wiederverwertbare Stoffe in die entsprechenden Tonnen).

1.5           Das Beschmieren und Beschädigen von Räumen und Einrichtungsgegenständen sind Sachbeschädigungen. Das schließt auch die Bepflanzung im Außen- und Innenbereich ein.

Wer etwas beschädigt hat, muss Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Schaden im Sekretariat melden; nur mutwillig angerichteter Schaden muss bezahlt werden.

1.6           Schulunfälle und Krankmeldungen während der Unterrichtszeit sind umgehend dem Sekretariat mitzuteilen.

1.7     Fundsachen, v. a. Wertgegenstände, sind im Sekretariat abzugeben.

 

2.              Betreten und Verlassen der Schule

 

2.1     Unmittelbar nach dem ersten Gong begeben sich alle SchülerInnen zu ihrem Unterrichtsraum.

2.2     Fahrräder und Motorroller müssen am Abstellplatz an der Melanchthonstraße (Käfig) abgestellt werden.

2.3     Jeder Kurs ist dafür verantwortlich, dass der Raum nach jeder Unterrichts- stunde sauber verlassen wird.

2.4     Die Kurse, die als letzte in einem Unterrichtsraum unterrichtet werden, organisieren für diesen Tag und für diesen Raum den Ordnungsddienst: Stühle hochstellen, herumliegenden Müll beseitigen und evtl. fegen. Auch wenn der Unterricht einmal ausfallen sollte, ist der Kurs für die Organisation des Ordnungsdienstes ( z.B. Information des Kurses, der vorher in dem Raum Unterricht hatte) zuständig. Die zuständigen Kurse werden durch Aushang in den jeweiligen Räumen benannt.

2.5     Eventuelle Hinweiszettel des Reinigungspersonals finden dann die erwünschte Resonanz, wenn sie der Lehrkraft ins Fach gelegt werden, die am Tag zuvor die letzte Stunde geleitet hat.

2.6     Im wöchentlichen Wechsel sind die Deutschkurse der Jahrgangsstufen für Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsraum, im Aufenthaltsraum und im Forum verantwortlich (Aushang im Forum und in den Unterrichtsräumen).

 

3.              Unterrichtsbeginn, Pausen und Freistunden

 

3.1           Die SchülerInnen der Sekundarstufe II dürfen das Schulgelände verlassen oder die ihnen zugewiesenen Räume (Arbeits- und Aufenthaltsraum) benutzen. Der Raum C00.41 ist ein Stillarbeitsraum.

3.2           Wegen der Gefahr von Unfällen sind Laufen und Ballspielen in Klassenräumen, auf Fluren und Treppen nicht erlaubt.

3.3           Kickerspielen ist während den Pausen den SchülerInnen der Sek. I vorbehalten.

3.4     Die SchülerInnen der Oberstufe, die im B - Gebäude unterrichtet werden, gehen in den großen Pausen ins C - Gebäude, die Verbindungstüren vom B- Gebäude zum C - Gebäude werden geschlossen (Gewährleistung von Fluchtmöglichkeit).

 

4.              Verschiedenes

4.1     Auf dem Schulgelände ist   a l l e n   Personen das Rauchen verboten. Im Gebäude ist das Kaugummikauen verboten.

4.2           Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder und motorisierte Zweiräder nur geschoben werden. Skateboards, Inlineskates, Kickboards u. ä. dürfen nicht benutzt werden.

4.3           Beim Spielen auf den Pausenhöfen dürfen andere nicht gefährdet werden:

4.3.1     Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.

4.3.2     Ballspielen ist nur mit Softbällen erlaubt.

4.4           Gegenstände, die nicht für den Unterricht gebraucht werden (Tonträger aller Art, Handys u. a.), dürfen in den Schulgebäuden nicht ausgepackt, geschweige denn benutzt werden. Handys dürfen außerdem nicht betriebsbereit sein. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Gegenstände, die geeignet sind, andere zu gefährden oder zu belästigen, können eingezogen werden. Die Schule behält sich vor, diese nicht den SchülerInnen, sondern den Erziehungsberechtigten zurückzugeben.

4.5     Für Mäntel und Jacken stehen in den Fluren Garderobenhaken zur Verfügung.

4.6     Für Fachräume mit besonderen Einrichtungen sind zusätzliche oder abweichende Verhaltensregeln nach den Anweisungen der FachlehrerInnen zu beachten.

4.7     Der Fahrstuhl darf nur mit gültigem Berechtigungsschein, der vom Hausmeister ausgestellt wird, benutzt werden.

 

5.              Bibliothek und Freizeiträume

 

5.1           Die in unserem Haus eingerichtete Bibliothek dient als Stadtbücherei allen BürgerInnen; sie kann und soll ebenso von unseren SchülerInnen genutzt werden.

 Natürlich ist die Nutzungsordnung der Stadtbücherei zu beachten. Bei Missachtung kann im Einvernehmen mit den Bibliotheksangestellten der Bibliothekausweis eingezogen werden.

5.2           Die bestuhlten Tische im Erdgeschoss des Aulafoyers dienen in der Mittagspause als Mensa. Hier können auch mitgebrachte Speisen verzehrt werden. Der Essbereich ist so zu verlassen, wie man ihn angetroffen hat. Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.

Nicht erlaubt sind

-  der Aufenthalt in anderen Räumen oder Stockwerken des Aulagebäudes,

-  Nachlaufen oder andere Bewegungsspiele,

-  störender Lärm.

Im Sinne einer erholsamen Pause ist außerdem das Anfertigen von Hausaufgaben in der Mensa untersagt.