(verbindlich für SchülerInnen, LehrerInnen und nichtunterrichtendes Personal)
1. Allgemeine Regeln
1.1 Niemand darf einen anderen verletzen oder ihm weh tun - auch nicht mit Worten. Auseinandersetzungen müssen auf andere Weise (z. B. in Gesprächen untereinander, mit LehrerInnen) ausgetragen werden.
1.2 Sei freundlich und hilfsbereit, dann werden andere dir auch freundlich begegnen und dir helfen.
1.3 Vermeide unnötigen Lärm. Denk daran, dass andere oft noch arbeiten (z. B. Klassenarbeiten schreiben), wenn für dich Pause und Unterrichtsende ist. Störe diese SchülerInnen nicht durch laute Unterhaltung oder Geschrei auf den Fluren.
1.4 Herumliegender Abfall lässt die Schule und ihr Umfeld unfreundlich und ungemütlich erscheinen. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter (wiederverwertbare Stoffe in die entsprechenden Tonnen).
1.5 Das Beschmieren und Beschädigen von Räumen und Einrichtungsgegenständen sind Sachbeschädigungen. Das schließt auch die Bepflanzung im Außen- und Innenbereich ein.
Wer etwas beschädigt hat, muss Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Schaden im Sekretariat melden; nur mutwillig angerichteter Schaden muss bezahlt werden.
1.6 Schulunfälle und Krankmeldungen während der Unterrichtszeit sind umgehend dem Sekretariat mitzuteilen.
1.7 Fundsachen, v. a. Wertgegenstände, sind im Sekretariat abzugeben.
2. Betreten und Verlassen der Schule
2.1 Ab 07.35 Uhr werden die SchülerInnen auf den Pausenhöfen beaufsichtigt.
Die Pausenhöfe sind
- der Platz zwischen Hauptgebäude, Turnhalle und Bücherei (einschließlich der Absenkung mit Tischtennisplatten),
- der Platz zwischen Bücherei und Oberstufengebäude,
2.2 Für FahrschülerInnen besteht die Möglichkeit, sich an den Arbeitsplätzen im Brunnenhof (Ebene Pausenhof) aufzuhalten (Einlass: bis 07.35 Uhr).
2.3 Bei extrem schlechtem Wetter können nach Entscheidung der Aufsicht auch die übrigen SchülerInnen den Brunnenhof (Ebene Pausenhof) benutzen.
2.4 Unmittelbar nach dem ersten Gong begeben sich alle SchülerInnen zu ihrem Unterrichtsraum.
2.5 Fahrräder und Motorroller müssen am Abstellplatz an der Melanchthonstraße (Käfig) abgestellt werden.
2.6 Am Ende der letzten Unterrichtsstunde stellt jeder seinen Stuhl im Klassen- oder Fachraum auf den Tisch. Die FachlehrerInnen beauftragen den Ordnungsdienst, den Klassenraum/ Fachraum sorgfältig zu säubern. Die LehrerInnen schließen erst danach den Raum ab.
3. Unterrichtsbeginn, Pausen und Freistunden
3.1 Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Klasse oder der Kurs noch ohne LehrerIn, so meldet der/die KlassensprecherIn dies im Sekretariat. Die übrigen SchülerInnen verhalten sich ruhig.
3.2 Wegen der Gefahr von Unfällen sind Laufen und Ballspielen in Klassenräumen, auf Fluren und Treppen nicht erlaubt. Außerdem ist das Sitzen auf Treppen und Geländern verboten.
3.3 In den beiden großen Pausen am Vormittag verlassen alle SchülerInnen das Schulgebäude. Die Pausen enden mit dem ersten Gongzeichen.
Während der 5- Minuten Pausen halten sich die SchülerInnen in ihren Klassenräumen auf (Ausnahmen: Toilettengänge, Fachraumwechsel) .
3.4 Die SchülerInnen verbringen die großen Pausen auf den Pausenhöfen oder im Kioskraum. Notwendige Gebäudewechsel finden erst n a c h dem ersten Gong am Pausenende statt.
3.5 Bei extrem schlechtem Wetter (nach Entscheidung der aufsichtsführenden Lehrperson) können sich alle SchülerInnen auch im Brunnenhof (Ebene Pausenhof) aufhalten.
3.6 In der Mittagspause dürfen nur die SchülerInnen der Sekundarstufe I das Schulgelände verlassen, die eine schriftliche Erlaubnis von den Eltern haben.
4. Verschiedenes
4.1 Auf dem Schulgelände ist a l l e n Personen das Rauchen verboten. Im Gebäude ist das Kaugummikauen verboten.
4. 2. Die Nutzung der Toilette im C - Gebäude ist ausschließlich den SchülerInnen der Sek. II erlaubt.
4.3 Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder und motorisierte Zweiräder nur geschoben werden. Skateboards, Inlineskates, Kickboards u. ä. dürfen nicht benutzt werden.
4.4 Beim Spielen auf den Pausenhöfen dürfen andere nicht gefährdet werden:
4.4.1 Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.
4.4.2 Ballspielen ist nur mit Softbällen erlaubt.
4.5 Gegenstände, die nicht für den Unterricht gebraucht werden (Tonträger aller Art, Handys u. a.), dürfen in den Schulgebäuden nicht ausgepackt, geschweige denn benutzt werden. Handys dürfen außerdem nicht betriebsbereit sein. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Geldbeträge werden nicht ersetzt. Gegenstände, die geeignet sind, andere zu gefährden oder zu belästigen, können eingezogen werden. Die Schule behält sich vor, diese nicht den SchülerInnen, sondern den Erziehungsberechtigten zurückzugeben.
4.6 Für Mäntel und Jacken stehen in den Fluren Garderobenhaken zur Verfügung.
4.7 Für Fachräume mit besonderen Einrichtungen sind zusätzliche oder abweichende Verhaltensregeln nach den Anweisungen der FachlehrerInnen zu beachten.
4.8 Der Fahrstuhl darf nur mit gültigem Berechtigungsschein, der vom Hausmeister ausgestellt wird, benutzt werden.
5. Bibliothek und Freizeiträume
5.1 Die in unserem Haus eingerichtete Bibliothek dient als Stadtbücherei allen BürgerInnen; sie kann und soll ebenso von unseren SchülerInnen genutzt werden.
Die SchülerInnen dürfen sie während der Pausen nur mit gültigem Ausweis und zur Ausleihe und Rückgabe von Büchern und Medien betreten.
Es ist die Nutzungsordnung der Stadtbücherei zu beachten. Bei Missachtung kann im Einvernehmen mit den Bibliotheksangestellten der Bibliothekausweis eingezogen werden.
5.2 Außenspielgeräte dürfen nur auf den Pausenhöfen benutzt werden.
5.3 Die bestuhlten Tische im Erdgeschoss des Aulafoyers dienen in der Mittagspause als Mensa. Hier können auch mitgebrachte Speisen verzehrt werden. Der Essbereich ist so zu verlassen, wie man ihn angetroffen hat. Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.
Nicht erlaubt sind
- der Aufenthalt in anderen Räumen oder Stockwerken des Aulagebäudes,
- Nachlaufen oder andere Bewegungsspiele,
- störender Lärm.
Im Sinne einer erholsamen Pause ist außerdem das Anfertigen von Hausaufgaben in der Mensa untersagt.