AdresseHartlepooler Platz
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Hausordnung Erprobungsstufengebäude

(verbindlich für SchülerInnen, LehrerInnen und nichtunterrichtendes Personal)

 

1.              Allgemeine Regeln

 

1.1           Niemand darf einen anderen verletzen oder ihm weh tun - auch nicht mit Worten. Auseinandersetzungen müssen auf andere Weise (z. B. in Gesprächen untereinander, mit LehrerInnen oder den StreitschlichterInnen) ausgetragen werden.

1.2           Sei freundlich und hilfsbereit, dann werden andere dir auch freundlich begegnen und dir helfen.

1.3           Vermeide unnötigen Lärm. Denk daran, dass andere oft noch arbeiten (z. B. Klassenarbeiten schreiben), wenn für dich Pause und Unterrichtsende ist. Störe diese SchülerInnen nicht durch laute Unterhaltung oder Geschrei auf den Fluren.

1.4           Herumliegender Abfall lässt die Schule und ihr Umfeld unfreundlich und ungemütlich erscheinen. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter (wiederverwertbare Stoffe in die entsprechenden Tonnen).

1.5           Das Beschmieren und Beschädigen von Räumen und Einrichtungsgegenständen sind Sachbeschädigungen. Das schließt auch die Bepflanzung im Außen- und Innenbereich ein.

Wer etwas beschädigt hat, muss Verantwortungsbewusstsein zeigen und den Schaden im Sekretariat melden; nur mutwillig angerichteter Schaden muss bezahlt werden.

1.6          Schulunfälle und Krankmeldungen während der Unterrichtszeit sind umgehend dem Sekretariat mitzuteilen.

1.7     Fundsachen, v. a. Wertgegenstände, sind im Sekretariat abzugeben.

 

2.              Betreten und Verlassen der Schule

2.1           Ab 07.35 Uhr werden die SchülerInnen auf dem Pausenhof beaufsichtigt. Pausenhof ist der Platz hinter dem Erprobungsstufengebäude.

2.2     Unmittelbar nach dem ersten Gong begeben sich alle SchülerInnen zu ihrem Unterrichtsraum. Findet der Unterricht im Fachraum der Naturwissenschaft statt, warten die SchülerInnen auf dem Schulhof auf die Lehrkraft.

2.3     Fahrräder müssen am Stellplatz auf dem Pausenhof  abgestellt werden.

2.4     Am Ende der letzten Unterrichtsstunde stellt jeder seinen Stuhl im Klassen- oder Fachraum auf den Tisch. Die FachlehrerInnen beauftragen den Ordnungsdienst, den Klassenraum/ Fachraum sorgfältig zu säubern. Die LehrerInnen schließen erst danach den Raum ab.

 

3.              Unterrichtsbeginn und Pausen

3.1           Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Klasse noch ohne LehrerIn, so meldet der/die KlassensprecherIn dies im Sekretariat. Die übrigen SchülerInnen verhalten sich ruhig.

3.2           Wegen der Gefahr von Unfällen sind Laufen und Ballspielen in Klassenräumen, auf Fluren und Treppen nicht erlaubt. Außerdem ist das Sitzen auf Treppen und Geländern verboten.

3.3           In den beiden großen Pausen am Vormittag verlassen alle SchülerInnen das Schulgebäude. Die Pausen enden mit dem ersten Gongzeichen.

Während der 5- Minuten Pausen halten sich die SchülerInnen in ihren Klassenräumen auf (Ausnahmen: Toilettengang, Klassenraumwechsel).

3.4     Die SchülerInnen verbringen die großen Pausen auf dem Pausenhof. Notwendige Gebäudewechsel finden erst   n a c h   dem ersten Gong am Pausenende statt.

3.5     In der Mittagspause dürfen nur die SchülerInnen das Schulgelände verlassen, die eine schriftliche Erlaubnis von den Eltern haben.

 

4.              Verschiedenes

4.1     Auf dem Schulgelände ist   a l l e n   Personen das Rauchen verboten.  Im Gebäude ist das Kaugummikauen verboten.

4.2           Auf dem Schulgelände dürfen Fahrräder nur geschoben werden. Skateboards, Inlineskates, Kickboards u. ä. dürfen nicht benutzt werden.

4.3           Beim Spielen auf den Pausenhöfen dürfen andere nicht gefährdet werden:

4.3.1     Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.

4.3.2     Ballspielen ist nur mit den Klassen eigenen gelben Softbällen erlaubt.

4.4           Gegenstände, die nicht für den Unterricht gebraucht werden (Tonträger aller Art, Handys u. a.), dürfen in den Schulgebäuden nicht ausgepackt, geschweige denn benutzt werden. Handys dürfen außerdem nicht betriebsbereit sein. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Geldbeträge werden nicht ersetzt. Gegenstände, die geeignet sind, andere zu gefährden oder zu belästigen, können eingezogen werden. Die Schule behält sich vor, diese nicht den SchülerInnen, sondern den Erziehungsberechtigten zurückzugeben.

4.5     Für Mäntel und Jacken stehen in den Fluren Garderobenhaken zur Verfügung.

4.6     Für Fachräume mit besonderen Einrichtungen sind zusätzliche oder abweichende Verhaltensregeln nach den Anweisungen der FachlehrerInnen zu beachten.

 

5.              Bibliothek und Freizeiträume

5.1           Die im Hauptgebäude eingerichtete Bibliothek dient als Stadtbücherei allen BürgerInnen; sie kann und soll ebenso von unseren SchülerInnen in den Mittagspausen genutzt werden.

Die SchülerInnen müssen sich an die Nutzungsordnung der Stadtbücherei halten. Bei Missachtung kann im Einvernehmen mit den Bibliotheksangestellten der Bibliothekausweis eingezogen werden.

5.2           Außenspielgeräte dürfen nur auf dem Pausenhof benutzt werden.

5.3           Die bestuhlten Tische im Erdgeschoss des Aulafoyers dienen in der Mittagspause als Mensa. Hier können auch mitgebrachte Speisen verzehrt werden. Der Essbereich ist so zu verlassen, wie man ihn angetroffen hat. Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.

Nicht erlaubt sind

-  der Aufenthalt in anderen Räumen oder Stockwerken des Aulagebäudes,

-  Nachlaufen oder andere Bewegungsspiele,

-  störender Lärm.

Im Sinne einer erholsamen Pause ist außerdem das Anfertigen von Hausaufgaben in der Mensa untersagt.

Im Leisespielraum sind Essen und Trinken verboten.