Ausgehend von der Tatsache, dass der schulische Religionsunterricht nicht ausschließlich der Glaubensreflexion, sondern auch der Einübung in den Glaubensvollzug dient, sind Schulgottesdienste eine wichtige Ergänzung des Religionsunterrichts. Darüber hinaus stellen sie eine wertvolle Bereicherung des Schullebens dar.
Insbesondere die steigende Schülerzahl hat eine Überarbeitung des Gottesdienstkonzeptes erforderlich gemacht. Gottesdienste für mehr als zwei Jahrgangsstufen oder gar für die ganze Schule sind nicht mehr durchführbar.
Das Gottesdienstkonzept ist so angelegt, dass jede Jahrgangsstufe und damit jede am Religionsunterricht teilnehmende Schülerin bzw. jeder Schüler einmal jährlich an einem Gottesdienst teilnimmt.
Die Gottesdienste beginnen (mit Ausnahme des Schulanfangsgottesdienstes und des Abiturgottesdienstes) jeweils in der zweiten Stunde. Die in den jeweiligen Klassen bzw. Kursen unterrichtenden Religionslehrerinnen und Religionslehrer führen die am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler geschlossen zur Kirche, beaufsichtigen diese während des Gottesdienstes und führen sie nach Beendigung des Gottesdienstes wieder zurück zur Schule. Selbstverständlich sind auch alle übrigen Kolleginnen und Kollegen, soweit sie nicht durch Unterricht gebunden sind, zu den Gottesdiensten herzlich eingeladen.
Für die am katholischen Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme am Gottesdienst verpflichtend, da dieser als integrativer Bestandteil des Religionsunterrichts verstanden wird. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme freiwillig. Die nicht am Gottesdienst teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in der Schule beaufsichtigt.
Das Gottesdienstkonzept versteht sich als Rahmenkonzept, das im Einzelfall Abweichungen nicht ausschließt. Insbesondere müssen Ort und Zeit der Gottesdienste jeweils mit dem katholischen bzw. evangelischen Schulseelsorger und mit dem Pfarrbüro der katholischen oder dem Gemeindebüro der evangelischen Gemeinde abgesprochen werden.
Zum Ende eines jeden Schuljahres wird die Zuständigkeit der Kolleginnen und Kollegen für die Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Gottesdienste des folgenden Schuljahres in einer Dienstbesprechung aller Religionslehrerinnen und Religionslehrer festgelegt und eine Jahresübersicht erstellt.
Die Fachkonferenz Katholische Religion hat das aktuelle Gottesdienstkonzept in ihrer Sitzung vom 8.11.2007 beraten und einstimmig beschlossen. Die Fachschaft Evangelische Religion ist bereit, dieses Konzept unter Berücksichtigung der Richtlinien für Evangelische Religion mit zu tragen.
(A. Hecker)